Acta iure imperii – hoheitliche juristische Handlungen – ist ein Begriff aus dem Völkerrecht und bechreibt Aktivitäten eines Staats, für die er immun vor der Jurisdiktion ausländischer Staaten ist, also die Hoheitsverwaltung eines Staates.
Acta iure imperii bezeichnet – im Unterschied zu den Acta iure gestionis, alle staatlichen Akte, die unter den völkerrechtlichen Immunitätsschutz fallen und nicht von privatrechtlichen Personen ausgeführt werden. Sie sind originäre Hoheitsakte des Staates, die nur er ausführen kann. Für diese Hoheitsakte kann der Staat nicht vor einem ausländischen Gericht zur Verantwortung gezogen werden.
Allerdings ist bei einer Streitigkeit zwischen dem Erkenntnisverfahren und dem Vollstreckungsverfahren zu unterscheiden. So kann ein Staat für eine Handlung verklagt werde, ob die Klage behandelt wird entscheidet das Gericht. Eine Vollstreckung, also der zwangsweise Einzug von Schulden, darf jedoch nicht vorgenommen werden, soweit und solange der Staat sich auf seine Immunität beruft.
Zwischen den Staaten des Europarates bestimmt sich der Umfang der Staatenimmunität nach dem Europäischen Übereinkommen über Staatenimmunität vom 16. Mai 1972, dass seit dem 16. August 1990 auch für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft getreten ist .
Intervise:
Acta iure gestionis
Ratione materiae
Ratione personae