Bellum iustum – die Lehre vom „gerechte Krieg“ – war eine weitverbreitete Auffassung, wonach ein Krieg zwischen Staaten (oder allgemeiner: zwischen Kollektiven) bestimmten Anforderungen genügen muss, um rechtlich legitim zu sein.
Der Begriff des bellum iustum wurde, anknüpfend an entsprechende Gedanken der griechischen Staatsphilosophie, erstmals von Cicero – in seinen Schriften De officiis und De re publica verwendet und in der Zeit des spätrömischen Reiches, insbesondere durch die Kirchenlehrer Augustinus von Hippo (De Civitate Dei, 420) und Thomas von Aquin (Summa theologica, II/II, guaestio 40), zu einer umfangreichen Theorie entwickelt. Mit Aufnahme in das Decretum Gratiani wurde die Lehre vom bellum iustum um das Jahr 1440 auch Teil des kanonischen (kirchlichen) Rechts.
Die Lehre vom bellum iustum unterschied zwischen dem ius ad bellum, dem Recht zum Krieg, und dem ius in bello, dem Recht im Krieg:
- Das Ius ad bellum stand danach nur rechtmäßigen Autoritäten zu. Außerdem bedurfte der Krieg eines gerechten Grundes (causa iusta) und musste mit den -näher beschriebenen- richigen Absichten und Zielen geführt werden.
- Das Ius in bello verlangte demgegenüber von den kriegsführenden Parteien die Einhaltung bestimmter Kriegsführungsregeln. Es verlangte u.a. eine -nach damaligen Verständnis bewertete- Verhältnismäßigkeit der eingesetzten Mittel, den Schutz der zivilen Bevölkerung sowie einen bestimmten Schutz der Kriegsgefangenen.
Seit dem 30jährigen Krieg wurde die Lehre vom bellum iustum sukzessive zum neuzeitlichen Kriegsvölkerrecht entwickelt. Hier wurde zunächst die Legitimität von Kriegen ausgeweitet, indem keine causa iusta mehr verlangt wurde, sondern jeder förmlich erklärte Krieg zwischen Staaten als legitim angesehen wurde. Heute, im modernen Völkerrecht, ist dagegen der Angriffskrieg grundsätzlich geächtet, erlaubt ist nur noch die Verteidigung sowie kollektive, auf einem Mandat der Vereinten Nationen beruhende friedenssichernde Maßnahmen. Doch diese Entwicklung ist weiter im Fluss. So wurde die Idee des gerechten Grunden in den letzten Jahren wiederbelebt, indem verstärkt wieder die Rechtfertigung eines Angriffskrieges aus (tatsächlich oder vermeintlich) humanitären Gründen betont wurde.
Intervise:
Ius ad bellum
Ius in bello