Proverbia Iuris

Nullum tributum sine lege

Nullum tributum sine lege – keine Steuer ohne Gesetz – beschreibt das Rückwirkungsverbot im Bereich des Steuerrechts.

Das Rückwirkungsverbot fußt im Rechtsstaatsprinzip und dem hieraus abgeleiteten Vertrauensgrundsatz. Wer von einem Gesetz betroffen ist, kann grundsätzlich auf die Geltung der Vorschrift, in seine Beständigkeit und Nachhaltigkeit, vertrauen. Das Rückwirkungsverbot besagt, dass rechtliche Normen oder Verfahrensvorschriften nicht so geändert werden dürfen, dass nunmehr an ein in der Vergangenheit liegendes Handeln eine andere Folge geknüpft wird als die, auf die sich der Handelnde zum Zeitpunkt seines Handelns einstellen konnte.

Dieser Grundsatz des Vertrauensschutzes gilt jedoch nicht uneingeschränkt. So kommen Ausnahme insbesondere in Betracht,

  • wenn der Bürger mit der Neuregelung ausschließlich besser gestellt ist,
  • wenn das Vertrauen des Bürgers nicht schutzwürdig ist, er also mit einer Neuregelung rechnen musste oder wenn er berechtigterweise überhaupt nicht vertrauen durfte, weil
    • die bisherige Rechtslage unklar oder verworren ist oder
    • ein nichtiges Gesetz durch eine neue Regelung ersetzt wird ,oder
  • zwingende Gründe des Gemeinwohls die Rückwirkung erfordern,

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