Indivisibiliter ac inseparabiliter – Unteilbar und untrennbar – war seit der Pragmatischen Sanktion ein Staatsprinzip Österreich-Ungarns.
Mit der am 19. April 1713 durch Kaiser Karl IV. als Hausgesetz verkündeten Pragmatischen Sanktion wurde die Unteilbarkeit und die Untrennbarkeit der habsburgischen Erblande proklamiert und zu diesem Zweck für alle habsburgischen Erbkönigreiche und Länder eine einheitliche Erfolgeordnung festgelegt, die, in Abkehr vom bisher geltenden salischen Erbfolgerecht, eine Erbfolge nach den Grundsätzen der Linealprimogenitur sowie der subsidiären weiblichen Erbfolge für das Haus Habsburg vorsah. Die Pragmatische Sanktion und ihre Anerkennung durch die einzelnen habsburger Kronländer galt lange Zeit als Gründungsakt der Donaumonarchie, da hier erstmals alle habsburgischen Erbländer ihren Willen zum Aufbau eines einheitlichen Staatswesens bekundet hatten.