In dubio pro libertate – im Zweifel für die Freiheit – beschrieb im römischen Recht ursprünglich den Grundsatz, dass im Fall einer testamentarisch nicht zweifelsfrei verfügten Freilassung eines Sklaven dieser als frei zu gelten habe.
Im Laufe der Rechtsentwicklung wurde dieser Grundsatz verallgemeinernd dahin verstanden, bei eine gesetzliche oder eine vertragliche Verpflichtung nicht besteht, wenn sie sich aus dem Gesetz oder dem Vertrag nicht zweifelsfrei ergibt.
in jüngerer Zeit wird mit „In dubio pro libertate“ der Grundsatz beschrieben, wonach im Zweifelsfall zugunsten einer freien Grundrechtsausübung entschieden werden soll.