Proverbia Iuris

Par in parem non habet imperium

Par in parem non habet imperium – ein Gleicher hat unter Gleichen keine Befehlsgewalt – beschreibt das Verhältnis gleichgestellter Rechtssubjekte.

Dieser römischrechtliche Rechtsgrundsatz, der sich teilweise auch als „par in parem non habet iudicium“ – ein Gleicher hat unter Gleichen keine Gerichtsbarkeit – oder als „par in parem non habet iurisdictionem“ – ein Gleicher hat unter Gleichen keine Gerichtsgewalt – findet, hat heute seinen Hauptanwendungsfall im Völkerrecht, wo er besagt, dass die Staaten, von deren souveräner Gleichheit auch Art. 2 Nr. 1 der UN-Charta ausgeht, alle auf der gleichen Ebene stehen, und zwar unabhängig von ihrer Größe, ihrer Wirtschaftsmacht oder ihrer geopolitischen Bedeutung. Der Rechtsgrundsatz „par in parem non habet imperium“ ist damit heute ein wichtiger Bestandteil der völkerrechtlichen Staatenimmunität.

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