Proverbia Iuris

A mensa et toro

A mensa et toro – von Tisch und Bett – bezeichnet das Ende einer ehelichen Lebensgemeinschaft: die Trennung von Tisch und Bett.

So bestimmt heute § 1565 BGB, dass eine Ehe geschieden werden kann, wenn sie gescheitert ist. Die Ehe …

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Accessio cedit principali

Accessio cedit principali beschreibt den Grundsatz der Akzessorietät, dass eine Nebensache das rechtliche Schicksal der Hauptsache teilt: „Die Nebensache folgt der Hauptsache.“

Dieser Grundsatz der Akzessorität – Ein Recht ist in seinem Bestehen von dem Bestehen eines anderen Rechts abhängig …

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Accidentalia negotii

Accidentalia negotii – die Nebensächlichkeiten eines Vertrages – bezeichnet die Nebenabreden eines Vertrages, also diejenigen Vertragsbestimmungen, die im Gegensatz zu den essentialia negotii nicht unbedingt erforderlich sind, um den Vertrag wirksam zu schließen.

Allerdings kann auch an einer Differenz bei …

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Actio pro societate

Die actio pro societate – die Klage für die Gesellschaft – beschreibt die Fähigkeit eines Gesellschafters, für Sozialansprüche der Gesellschaft im Namen der Gesellschaft Prozesse zu führen.

Der einzelne Gesellschafter macht dabei ein Recht der Gesellschaft im eigenen Namen als …

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Actio pro socio

Die actio pro socio – die Klage als Gesellschafter – beschreibt die Fähigkeit eines Gesellschafters, für Sozialansprüche der Gesellschaft gegen andere Gesellschafter im Namen der Gesellschaft Prozesse zu führen. Sie ist damit eine Form der gewillkürten Prozessstandschaft. Genau genommen handelt …

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Actor sequitur forum rei

Actor sequitur forum rei – der Kläger folgt dem Gerichtsort des Beklagten – beschreibt einen Grundsatz der gerichtlichen Zuständigkeit: Eine Klage muss regelmäßig bei dem für den (Wohn-)Sitz des Beklagten zuständigen Gericht erhoben werden.

Der Grundsatz des actor sequitur forum …

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Ad hoc

Ad hoc – „zu dem hier“, für das Vorliegende – beschreibt eine improvisierte, oftmals überstürzte Reaktion bzw. eine für einen Einzelfall geschaffene Hilfskonstruktion.

So umschreibt etwa eine Ad-hoc-Gesetzgebung eine Reaktion des Gesetzgebers, die übereilt unter dem Eindruck einer Medienberichterstattung oder …

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Ad impossibilia nemo tenetur

Ad impossibilia nemo tenetur – zu Unmöglichem kann keiner verpflichtet werden – ist ein (mit Einschränkungen) bis heute gültiger Rechtsgrundsatz .

Dieser Grundsatz, dass keiner zu einer unmöglichen Leistung verpflichtet werden kann, findet sich auch in dem bekannteren Rechtssprichwort „…

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Ad kalendas graecas

Das von Sueton überlieferte Zitat „Ad kalendas graecas“ – bis zu den griechischen Kalenden – bedeutete: Nie.

Im römischen Kalender waren die Kalendae der erste Tag des Monats. Der römische Kalender kannte in jedem Monat vier feststehende Feiertage, die ursprünglich …

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Adoptio naturam imitatur

Adoptio naturam imitatur – „Die Adoption imitiert die Natur“ – beschreibt den Grundsatz, dass durch eine Adoption dieselben Rechtsfolgen ausgelöst werden wie bei einem leiblichen Kind.

Im deutschen Recht ist der Grundsatz nur bei der Adoption eines Minderjährigen vollständig umgesetzt …

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Aestimatio

Aestimatio ist der lateinische Begriff für eine Schätzung.

Die aestimatio (eingedeutscht: Ästimation) bezeichnet in der Rechtswissenschaft zum einen die Regeln für die Quantifizierung eines Sachverhalts in Geld. Zum anderen versteht man hierunter aber auch die folgerichtige Ermittlung von Rechtsfolgen eines …

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Aestimatio capitis

Aestimatio capitis – wörtlich: die „Schätzung des Hauptes“ – bezeichnete in römischen Prozessen wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung eine Regel für die Bemessung der Geldbuße oder der Entschädigung, die sich im Wesentlichen an Rang, Würde und Person des Verletzten orientierte.

Der Grundsatz der …

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Alibi

Ein Alibi – „Anderswo“ – ist der Nachweis, dass eine verdächtige Person sich zur Tatzeit nicht am Tatort aufgehalten hat. Wer ein Alibi hat, kann nachweisen, dass er sich zum Zeitpunkt einer Tat anderswo aufgehalten hat und daher nicht der …

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Aliud

Von einem Aliud – „Etwas Anderes“ – spricht man im Schuldrecht, wenn zur Erfüllung einer Verpflichtung der falsche Gegenstand geliefert wird.

Die Aliud-Lieferung ist damit eine von drei Möglichkeiten der nicht ordnungsgemäßen Erfüllung:…

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Alteri stipulari nemo potest

Alteri stipulari nemo potest – Zugunsten eines Anderen kann man sich nichts versprechen lassen – war ein Grundsatz des römischen Rechts, dass sowohl eine direkte Stellvertretung wie auch Verträge zugunsten Dritter nicht anerkannte.

Dagegen ist im deutschen Recht heute sowohl …

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Animus rem alteri gerendi

Animus rem alteri gerendi bezeichnet den Geschäftsbesorgungswillen, den „Willen, ein Geschäft für einen Anderen zu führen“.

Der Animus rem alteri gerendi umschreibt damit den Fremdgeschäftsführungswillen, wie er gemäß § 687 BGB bei der Geschäftsführung ohne Auftrag vorausgesetzt wird. Der Fremdgeschäftsführungswillen …

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