Ein Rechtsverzicht darf nicht ohne weiteres vermutet werden.…
AnzeigenKategorie: Ius civile (Zivilrecht)
A limine
A limine – an der Schranke [des Gerichts] – bezeichnet zwei verschiedene Entscheidungsformen gerichtlicher Entscheidungen:…
AnzeigenA mensa et toro
A mensa et toro – von Tisch und Bett – bezeichnet das Ende einer ehelichen Lebensgemeinschaft: die Trennung von Tisch und Bett.
So bestimmt heute § 1565 BGB, dass eine Ehe geschieden werden kann, wenn sie gescheitert ist. Die Ehe …
AnzeigenAbundans cautela non nocet
Abundans cautela non nocet – überflüssige Vorsicht schadet nicht – beschreibt den Grundsatz, dass unnötige rechtliche Absicherungsmaßnahmen unschädlich sind.…
AnzeigenAccessio cedit principali
Accessio cedit principali beschreibt den Grundsatz der Akzessorietät, dass eine Nebensache das rechtliche Schicksal der Hauptsache teilt: „Die Nebensache folgt der Hauptsache.“
Dieser Grundsatz der Akzessorität – Ein Recht ist in seinem Bestehen von dem Bestehen eines anderen Rechts abhängig …
AnzeigenAccidentalia negotii
Accidentalia negotii – die Nebensächlichkeiten eines Vertrages – bezeichnet die Nebenabreden eines Vertrages, also diejenigen Vertragsbestimmungen, die im Gegensatz zu den essentialia negotii nicht unbedingt erforderlich sind, um den Vertrag wirksam zu schließen.
Allerdings kann auch an einer Differenz bei …
AnzeigenActio pro societate
Die actio pro societate – die Klage für die Gesellschaft – beschreibt die Fähigkeit eines Gesellschafters, für Sozialansprüche der Gesellschaft im Namen der Gesellschaft Prozesse zu führen.
Der einzelne Gesellschafter macht dabei ein Recht der Gesellschaft im eigenen Namen als …
AnzeigenActio pro socio
Die actio pro socio – die Klage als Gesellschafter – beschreibt die Fähigkeit eines Gesellschafters, für Sozialansprüche der Gesellschaft gegen andere Gesellschafter im Namen der Gesellschaft Prozesse zu führen. Sie ist damit eine Form der gewillkürten Prozessstandschaft. Genau genommen handelt …
AnzeigenActio recta non erit, nisi recta fuerit voluntas
Eine Handlung ist nicht richtig, wenn ihre Absicht nicht richtig gewesen ist.…
AnzeigenActio semel extincta non reviviscit
Ein einmal erloschener Anspruch lebt nicht wieder auf.
Der Rechtsgrundsatz „Actio semel extincta non reviviscit“ entstammt den Digesten (dig. 2, 14, 27 § 2)…
AnzeigenActiones semel inclusae iudicio salvae permanent.
Einmal vor Gericht gebrachte Ansprüche bleiben erhalten.
Dieser Grundsatz aus den Digesten (Dig. 50, 17, 139) besagt, dass ein rechtshängiger Anspruch durch Zeitablauf oder Tod eines Teils nicht mehr berührt werden. Rechtshängige Ansprüche können also etwa nicht mehr verjähren (vgl. …
AnzeigenActor sequitur forum rei
Actor sequitur forum rei – der Kläger folgt dem Gerichtsort des Beklagten – beschreibt einen Grundsatz der gerichtlichen Zuständigkeit: Eine Klage muss regelmäßig bei dem für den (Wohn-)Sitz des Beklagten zuständigen Gericht erhoben werden.
Der Grundsatz des actor sequitur forum …
AnzeigenActori incumbat probatio
Actori incumbat probatio ist eine Beweislastregel des Zivilrechts: Dem Kläger obliegt der Beweis.…
AnzeigenAd hoc
Ad hoc – „zu dem hier“, für das Vorliegende – beschreibt eine improvisierte, oftmals überstürzte Reaktion bzw. eine für einen Einzelfall geschaffene Hilfskonstruktion.
So umschreibt etwa eine Ad-hoc-Gesetzgebung eine Reaktion des Gesetzgebers, die übereilt unter dem Eindruck einer Medienberichterstattung oder …
AnzeigenAd impossibilia nemo tenetur
Ad impossibilia nemo tenetur – zu Unmöglichem kann keiner verpflichtet werden – ist ein (mit Einschränkungen) bis heute gültiger Rechtsgrundsatz .
Dieser Grundsatz, dass keiner zu einer unmöglichen Leistung verpflichtet werden kann, findet sich auch in dem bekannteren Rechtssprichwort „…
AnzeigenAd kalendas graecas
Das von Sueton überlieferte Zitat „Ad kalendas graecas“ – bis zu den griechischen Kalenden – bedeutete: Nie.
Im römischen Kalender waren die Kalendae der erste Tag des Monats. Der römische Kalender kannte in jedem Monat vier feststehende Feiertage, die ursprünglich …
AnzeigenAd tempus concessa post tempus censentur denegata.
Ad tempus concessa post tempus censentur denegata – Was auf Zeit eingeräumt ist, wird nach Ablauf der Zeit automatisch verwehrt.
Dieser aus dem Codex Iustinianus stammende Grundsatz beschreibt die Befristung und Verjährung.…
AnzeigenAd tempus concessa post tempus censetur denegata
Der Lehrsatz „Ad tempus concessa post tempus censetur denegata“ – „Was auf Zeit eingeräumt ist, wird nach Ablauf der Zeit automatisch verwehrt“ – findet sich bereits im Codex Iustinianus, einem der vier Teile des Corpus iuris civilis. Er besagt, dass …
AnzeigenAdoptio naturam imitatur
Adoptio naturam imitatur – „Die Adoption imitiert die Natur“ – beschreibt den Grundsatz, dass durch eine Adoption dieselben Rechtsfolgen ausgelöst werden wie bei einem leiblichen Kind.
Im deutschen Recht ist der Grundsatz nur bei der Adoption eines Minderjährigen vollständig umgesetzt …
AnzeigenAestimatio
Aestimatio ist der lateinische Begriff für eine Schätzung.
Die aestimatio (eingedeutscht: Ästimation) bezeichnet in der Rechtswissenschaft zum einen die Regeln für die Quantifizierung eines Sachverhalts in Geld. Zum anderen versteht man hierunter aber auch die folgerichtige Ermittlung von Rechtsfolgen eines …
AnzeigenAestimatio capitis
Aestimatio capitis – wörtlich: die „Schätzung des Hauptes“ – bezeichnete in römischen Prozessen wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung eine Regel für die Bemessung der Geldbuße oder der Entschädigung, die sich im Wesentlichen an Rang, Würde und Person des Verletzten orientierte.
Der Grundsatz der …
AnzeigenAlibi
Ein Alibi – „Anderswo“ – ist der Nachweis, dass eine verdächtige Person sich zur Tatzeit nicht am Tatort aufgehalten hat. Wer ein Alibi hat, kann nachweisen, dass er sich zum Zeitpunkt einer Tat anderswo aufgehalten hat und daher nicht der …
AnzeigenAliud
Von einem Aliud – „Etwas Anderes“ – spricht man im Schuldrecht, wenn zur Erfüllung einer Verpflichtung der falsche Gegenstand geliefert wird.
Die Aliud-Lieferung ist damit eine von drei Möglichkeiten der nicht ordnungsgemäßen Erfüllung:…
AnzeigenAlteri stipulari nemo potest
Alteri stipulari nemo potest – Zugunsten eines Anderen kann man sich nichts versprechen lassen – war ein Grundsatz des römischen Rechts, dass sowohl eine direkte Stellvertretung wie auch Verträge zugunsten Dritter nicht anerkannte.
Dagegen ist im deutschen Recht heute sowohl …
AnzeigenAnimus donandi
Der Wille zu schenken (Schenkungswille).…
AnzeigenAnimus possidendi
Animus possidendi – der Wille etwas (als eigen) zu besitzen – beschreibt den Eigenbesitzwillen.
Bekannter ist die Umschreibung als Animus rem sibi habendi.…
AnzeigenAnimus recipendi
Animus recipendi – der Empfangswille – beschreibt den Willen, etwas (als zugestellt) entgegen zu nehmen.…
AnzeigenAnimus rem alteri gerendi
Animus rem alteri gerendi bezeichnet den Geschäftsbesorgungswillen, den „Willen, ein Geschäft für einen Anderen zu führen“.
Der Animus rem alteri gerendi umschreibt damit den Fremdgeschäftsführungswillen, wie er gemäß § 687 BGB bei der Geschäftsführung ohne Auftrag vorausgesetzt wird. Der Fremdgeschäftsführungswillen …
AnzeigenAnimus rem alteri habendi
Animus rem alteri habendi – der Wille, eine Sache für einen anderen zu besitzen – bezeichnet den Inhaberwillen, also den Willen, eine Sache für einen anderen zu besitzen (Fremdbesitzer). Im Gegensatz hierzu kennzeichnet der animus rem sibi habendi den Willen, …
AnzeigenAnimus rem sibi habendi
Animus rem sibi habendi – der Wille eine Sache für sich selbst zu besitzen – beschreibt (zivilrechtlich) den Eigenbesitzwillen bzw. (strafrechtlich) die Zueignungsabsicht.…
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