Ein Alibi – „Anderswo“ – ist der Nachweis, dass eine verdächtige Person sich zur Tatzeit nicht am Tatort aufgehalten hat. Wer ein Alibi hat, kann nachweisen, dass er sich zum Zeitpunkt einer Tat anderswo aufgehalten hat und daher nicht der Täter sein kann.
Die Ermittlung von Alibis ist ein wesentlicher Bestandteil der Kriminalistik. Diese kennt zwei Formen eines Alibis:
- Bei einem technischen Alibi kann der Verdächtige anhand von Unterlagen (Fahrkarten, Eintrittskarten etc.) beweisen, dass er zur Tatzeit nicht am Tatort war.
- Bei einem personellen Alibi bestätigt ein Zeuge (der Alibizeuge), dass der Tatverdächtige zur Tatzeit an einem anderen Ort als dem Tatort aufhielt. Gibt der Alibizeuge ein falsches Alibi, so kann er sich wegen Falschaussage (§ 153 StGB, ggfs. auch Meineid, § 154 StGB) oder Strafvereitelung (§ 258 StGB) strafbar machen.