Ad impossibilia nemo tenetur – zu Unmöglichem kann keiner verpflichtet werden – ist ein (mit Einschränkungen) bis heute gültiger Rechtsgrundsatz .
Dieser Grundsatz, dass keiner zu einer unmöglichen Leistung verpflichtet werden kann, findet sich auch in dem bekannteren Rechtssprichwort „Ultra posse nemo obligatur„.
Intervise:
„Ultra posse nemo obligatur„