Proverbia Iuris

Ad hoc

Ad hoc – „zu dem hier“, für das Vorliegende – beschreibt eine improvisierte, oftmals überstürzte Reaktion bzw. eine für einen Einzelfall geschaffene Hilfskonstruktion.

So umschreibt etwa eine Ad-hoc-Gesetzgebung eine Reaktion des Gesetzgebers, die übereilt unter dem Eindruck einer Medienberichterstattung oder einer öffentlichen Diskussion erfolgt.

Im Wertpapierhandelsrecht umschreibt eine Ad-hoc-Meldung eine nach § 15 WpHG verpflichtende, sofortige Veröffentlichtung bestimmter börsenkursrelevanter Daten durch das betroffene Unternehmen

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