Proverbia Iuris

Adoptio naturam imitatur

Adoptio naturam imitatur – „Die Adoption imitiert die Natur“ – beschreibt den Grundsatz, dass durch eine Adoption dieselben Rechtsfolgen ausgelöst werden wie bei einem leiblichen Kind.

Im deutschen Recht ist der Grundsatz nur bei der Adoption eines Minderjährigen vollständig umgesetzt (§ 1754 BGB). Bei der Adoption Volljähriger sind dagegen – bis auf die Sonderfälle der starken Adoption nach § 1772 BGB – die Wirkungen eingeschränkt (§ 1770 BGB).

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