Essentialia negotii – die wesentlichen Eigenschaften des Geschäfts – sind diejenigen Punkte, die ein Vertrag enthalten muss und über die sich die Vertragsparteien geeinigt haben müssen, damit ein Vertrag überhaupt geschlossen werden kann.
Die essentialia negotii beschreiben mithin den – je nach Vertragstyp verschieden zu bestimmenden – Mindestinhalt eines Vertrages. So müssen sich etwa die Vertragsparteien
- bei einem Kaufvertrag über die Kaufsache und den Preis,
- bei einem Mietvertrag über die Mietsache und die Höhe des Mietzinsens und
- bei einem Darlehensvertrag über die Geldbetrag
geeinigt haben. Erforderlich ist dabei allerdings nicht, dass das jeweilige essential konkret bestimmt ist, ausreichend ist auch, wenn die Bestimmung später aufgrund konkret vereinbarter Kriterien erfolgt.
In dem Vertrag können neben den essentialia natürlich auch noch weitere Vereinbarungen getroffen werden. Bei diesen vertraglichen Nebenpunkten handelt es sich um die accidentalia negotii.
Intervise:
Accidentalia negotii