Ein einmal erloschener Anspruch lebt nicht wieder auf.
Der Rechtsgrundsatz „Actio semel extincta non reviviscit“ entstammt den Digesten (dig. 2, 14, 27 § 2)
in lingua latina
Ein einmal erloschener Anspruch lebt nicht wieder auf.
Der Rechtsgrundsatz „Actio semel extincta non reviviscit“ entstammt den Digesten (dig. 2, 14, 27 § 2)
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