Proverbia Iuris

Animus rem alteri gerendi

Animus rem alteri gerendi bezeichnet den Geschäftsbesorgungswillen, den „Willen, ein Geschäft für einen Anderen zu führen“.

Der Animus rem alteri gerendi umschreibt damit den Fremdgeschäftsführungswillen, wie er gemäß § 687 BGB bei der Geschäftsführung ohne Auftrag vorausgesetzt wird. Der Fremdgeschäftsführungswillen besteht aus zwei Elementen:

  • dem kognitiven Element, nämlich das Bewusst sein, das Geschäft für einen Anderen zu führen, und
  • dem voluntativen Element, also dem Willen, das Geschäft für einen Anderen zu führen.

Der Fremdgeschäftsführungswille wird bei objektiv (der Verkehrsanschauung nach) fremden sowie bei „auch-fremden“ Geschäften vermutet, wobei diese Vermutung allerdings widerlegt werden kann. Bei neutralen oder objektiv eigenen Geschäften muss der Geschäftsführer den Fremdgeschäftsführungswillen dagegen nachweisen.

Der Fremdgeschäftsführungswillen wird je nach Art des geführten Geschäfts entweder widerleglich vermutet oder aber muss vom Geschäftsführer nachgewiesen werden:

  • Bei einem objektiv fremden Geschäft, das schon nach seinem äußeren Erscheinungsbild in einen fremden Rechts- und Interessenkreis fällt, liegt der – widerleglich vermutete – Fremdgeschäftsführungswille vor, wenn der Geschäftsführer um die Fremdheit des von ihm vorgenommenen Geschäfts weiß und er es nicht nur als eigenes führen will.
  • Bei einem auch-fremden Geschäft, bei dem die Übernahme des Geschäfts zugleich in eigenen Interesse des Geschäftsführers wie auch im Interesse eines Anderen liegt, wird der Fremdgeschäftsführungswille wie bei einem objektiv fremden Geschäft widerleglich vermutet.
  • Dagegen ist bei subjektiv fremden Geschäften, also bei
    • der Verkehrsanschauung nach objektiv eigenen Geschäften oder
    • neutralen Geschäften,

    der Fremdgeschäftsführerwillen im Einzelfall nachzuweisen. Ein derartig subjektiv fremdes Geschäft wird erst dann zu einem fremden Geschäft, wenn eine nach außen deutlich werdende Absicht des Geschäftsführers besteht, das Geschäft für einen anderen zu führen.

Sie sind derzeit offline!