Animus rem alteri habendi – der Wille, eine Sache für einen anderen zu besitzen – bezeichnet den Inhaberwillen, also den Willen, eine Sache für einen anderen zu besitzen (Fremdbesitzer). Im Gegensatz hierzu kennzeichnet der animus rem sibi habendi den Willen, eine Sache als eigene zu besitzen.
Intervise:
Animus rem sibi habendi