Proverbia Iuris

Aestimatio capitis

Aestimatio capitis – wörtlich: die „Schätzung des Hauptes“ – bezeichnete in römischen Prozessen wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung eine Regel für die Bemessung der Geldbuße oder der Entschädigung, die sich im Wesentlichen an Rang, Würde und Person des Verletzten orientierte.

Der Grundsatz der aestimatio capitis wurde insbesondere auch im englischen Recht lange Zeit angewandt.

Im altdeutschen Recht hatten die “Wergelder” eine ähnliche Funktion, die an den Verletzten oder seine Angehörigen gezahlt werden mussten, um ihnen das Recht auf Fehde oder Selbstrache abzukaufen.

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Aestimatio

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