Lex fori concursus – das Recht am Ort des Konkursgerichts – ist eine Rechtsanwendungsregel im Rahmen des internationalen Privatrechts und bezeichnet das am Ort des angerufenen Gerichts, hier des Insolvenzgerichts, anwendbare Recht. Dieses am Ort des Insolvenzgerichts geltende Recht ist insbesondere im Rahmen des Verfahrensrechts, des Prozessrechts, maßgeblich.
Bei einem Sachverhalt mit Auslandsberührung ist regelmäßig zunächst zu entscheiden, nach welchem Rechtssystem zu entscheiden ist. Für diese Qualifikation der Rechtsfrage wird – allein schon aus Praktikabilitätsgründen – durchgängig die lex fori angewendet. Dies gilt auch im Rahmen eines Insolvenzverfahrens. Bestimmung, Auslegung und Einordnung des jeweiligen Insolvenzsachverhalts erfolgt danach auf der Grundlage der Vorstellungen des am Gerichtsort geltenden materiellen Insolvenzrechts.
Intervise:
Lex fori