Dolus bezeichnet – je nach dem jeweiligen Kontext – den Vorsatz, die Schuld, das Verschulden.…
AnzeigenKategorie: Ius poenale (Strafrecht)
Dolus alternativus
Beim dolus alternativus – dem Alternativvorsatz – hat der Täter zwar einen Tatentschluss gefasst und will eine bestimmte Handlung, weiß aber noch nicht, welchen von zwei (oder mehreren) sich gegenseitig ausschließenden Tatbeständen er erfüllen wird. Dabei nimmt er jedoch beide …
AnzeigenDolus antecedens
Dolus antecedens – der (der Tat) vorangehende Vorsatz – beschreibt einen Sachverhalt, dass ein Täter einen bestimmten Vorsatz hatte, diesen aber wieder aufgab, bevor er den Taterfolg doch noch fahrlässig verwirklicht.
Beispiel: Anton möchte seinen Nachbarn Brause anfahren, gibt das …
AnzeigenDolus directus
Dolus directus – direkter (unbedingter) Vorsatz – liegt vor, wenn der Täter um das Ergebnis seiner Tat weiß und diesen Erfolg so auch erreichen will.
Der Tatbestandsvorsatz umfasst stets sowohl ein Wissenselement wie auch ein Willenselement. Hiernach werden beim dolus …
AnzeigenDolus eventualis
Dolus eventualis – bedingter Vorsatz – liegt vor, wenn der Täter den Erfolg zwar nicht unbedingt will, sich damit aber ohne weiteres abfindet und den Erfolg als (ggfs. sogar unerwünschte) Nebenwirkung seines Handeln in Kauf nimmt.
Dieser Eventualvorsatz führt strafrechtlich …
AnzeigenDolus generalis
Dolus generalis – der allgemeine (generelle) Vorsatz – bezeichnet die frühere herrschende Vorsatzlehre, wonach eine Strafbarkeit wegen einer vorsätzlich begangenen Tat nur erfordert, dass der Täter irgendwann einmal während des Handlungsablaufs einen Vorsatz hatte. Das der Täter diesen Vorsatz später …
AnzeigenDolus subsequens
Dolus subsequens – der (der Tat) nachfolgende Vorsatz – beschreibt einen Sachverhalt, dass ein Täter fahrlässig einen Erfolg herbeiführt, dies aber später billigt.
Beispiel: Anton fährt beim Ausparken versehentlich seinen Nachbarn Brause an. Hinterher sagt er sich, dass dem Brause, …
AnzeigenDuces tecum
Duces tecum – führe mit dir – beschreibt eine strafbewehrte gerichtliche Auflage in einer Vorladung, bestimmte Sachen oder Beweisstücke vorzulegen („Es ist mitzubringen“).…
AnzeigenEadem res inter easdem partes
Eadem res inter easdem partes – „die gleiche Streitsache zwischen den gleichen Streitparteien“ – beschreibt einen doppelten Grundsatz, nämlich dass…
AnzeigenEcclesia non sitit sanguinem
Ecclesia non sitit sanguinem – die Kirche dürstet nicht nach Blut – beschreibt den mittelalterlichen Rechtsgrundsatz, der Geistlichen die Teilnahme an Maßnahmen der weltlichen Strafgerichts verbot.
Insbesondere verbot dieser Rechtsgrundsatz die Teilnahme von Geistlichen an der Exekution einer Todesstrafe. Diese …
AnzeigenError in persona
Error in persona – der Irrtum über die Person – beschreibt in der Strafrechtswissenschaft den Irrtum des Täters über die Person des Opfers.
Der Begriff „error in persona“ ist eine Kurzfassung von „error in persona vel in obiecto„.…
AnzeigenError in persona vel in obiecto
Error in persona vel in objecto – der Irrtum über die Person oder das Objekt – ist eine Figur der Versuchslehre im Strafrecht. Anders als beim aberratio ictus, bei dem der Täter das richtige Opfer ins Visier nimmt, dieses …
AnzeigenFraus est celare fraudem
Es ist ein Betrug, einen Betrug zu verbergen.…
AnzeigenFraus omnia corrumpit
Betrug mach alles zunichte.…
AnzeigenFurtum usus
Furtum usus – der Diebstahl des Gebrauchs – beschreibt die Gebrauchsanmaßung bei beweglichen Sachen, die im Gegensatz zum Diebstahl nur in den Sonderfällen der §§ 248b, 290 StGB (dem unbefugten Gebrauch von Autos oder von Pfandsachen) strafbar ist. Furtum usus …
AnzeigenIbi debet quis puniri, ubi quis deliquit.
„Ibi debet quis puniri, ubi quis deliquit“ – „Er muss dort bestraft werden, wo er sich vergangen hat“ – beschreibt eine – heute in § 7 StPO geregelte – Rechtsmaxime über die Zuständigkeit des Gerichts: Zuständig für die Bestrafung des …
AnzeigenId fecit cui prodest
Id fecit cui prodest ist die klassische Frage nach dem Motiv: „Der, dem es nützt, hat es getan.“…
AnzeigenIgnorantia facti
Ignorantia facti – die Unkenntnis des Sachverhalts – umschreibt im Strafrecht den Tatbestandsirrtum, bei dem der Handelnde wesentliche Teile des die Rechtsfolge tragenden Sachverhalts nicht kennt.
Strafrechtlich führt die ignorantia facti, – abgesehen vom Fall des error in persona vel …
AnzeigenIgnorantia legis
Ignorantia legis – die Unkenntnis des Gesetzes – bezeichnet den Verbotsirrtum, den Irrtum über das rechtliche Verbotensein einer Handlung bzw. die Strafbarkeit des eigenen Verhaltens.
Anders als die ignorantia facti, der Tatbestandsirrtum, der den Vorsatz des Täters ausschließt, schließt …
AnzeigenIgnorantia legis non excusat
Ignorantia legis non excusat – Unkenntnis des Gesetzes schützt nicht vor Strafe („Unwissenheit schützt vor Strafe nicht“) – beschreibt die Unbeachtlichkeit des Verbotsirrtums: Wer über die Strafbarkeit seines Handelns irrt, handelt trotzdem vorsätzlich, der Verbotsirrtum schließt den Vorsatz nicht aus.…
AnzeigenIgnoratia iuris nocet
Ignoratia iuris nocet – Rechtsunkenntnis schadet – beschreibt eine römische Rechtsmaxime, die heute allgemein als „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht“ zitiert wird.
Typischerweise wird dieser Rechtsgrundsatz allerdings als „Ignorantia legis non excusat“ referiert. Dieser Rechtsgrundsatz, der in verschiedenen …
AnzeigenIgnoratia iuris non excusat
Ignoratia iuris non excusat – die Gesetzesunkenntnis entschuldigt nicht – beschreibt eine römische Rechtsmaxime, die heute allgemein als „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht“ zitiert wird.
Typischerweise wird dieser Rechtsgrundsatz allerdings als „Ignorantia legis non excusat“ referiert. Dieser Rechtsgrundsatz, …
AnzeigenIgnoratnia iuris neminem excusat
Ignoratnia iuris neminem excusa – Rechtsunkenntnis entschuldigt niemanden – beschreibt eine römische Rechtsmaxime, die heute allgemein als „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht“ zitiert wird.
Typischerweise wird dieser Rechtsgrundsatz allerdings als „Ignorantia legis non excusat“ referiert. Dieser Rechtsgrundsatz, der …
AnzeigenIn absentia
In absentia – in Abwesenheit – bezeichnet im Strafprozess eine Verhandlung, die in Abwesenheit des Angeklagten stattfindet bzw. ein Urteil, das in Abwesenheit des Angeklagten gefällt wird.
Die Verhandlung in absentia, d.h. in Abwesenheit des Angeklagten, ist im deutschen Strafprozessrecht …
AnzeigenIn contumaciam
In contumaciam – In Abwesenheit – meint den Erlass eines Urteils in Abwesenheit des Angeklagten oder einer Prozesspartei, die trotz ordnungsgemäßer Ladung nicht zur Verhandlung erschienen ist.
Im Zivilprozess kann gegen die nicht erschienene Partei ein Versäumnisurteil erlassen werden, §§ …
AnzeigenIn dubio contra reum
In dubio contra reum – Im Zweifel gegen den Angeklagten – ist kein Rechtssatz. In dubio contra reum wird vielmehr – als Verkehrung von „in dubio pro reo“ – zum Anprangern einer vermeintlich verkehrten Rechtsanwendung benutzt.…
AnzeigenIn dubio mitius
In dubio mitius – im Zweifel das Mildere – bezeichnet einen Anwendungsfall des Grundsatzes in dubio pro reo und der Unschuldsvermutung: Können bei einer strafschärfenden Norm die strafschärfenden Merkmale nicht nachgewiesen werden, kann nur nach dem milderen Gesetz bestraft werden.…
AnzeigenIn dubio pro duriore
In dubio pro duriore – im Zweifel für das Härtere – beschreibt die Verpflichtung der Staatsanwaltschaft, auch dann Anklage zu erheben, wenn Zweifel an einer Täterschaft des Beschuldigten bestehen, wenn also bei Abschluss der Ermittlungen sowohl gewichtige Umstände für eine …
AnzeigenIn dubio pro reo
In dubio pro reo – „Im Zweifel für den Angeklagten“ – beschreibt den strafprozessualen Grundsatz, dass ein Angeklagter nicht verurteilt werden darf sondern freizusprechen ist, wenn dem Gericht Zweifel an seiner Schuld verbleiben.
Der Grundsatz „in dubio pro reo“ ist …
AnzeigenIn dubio pro reo iudicandum est
In dubio pro reo iudicandum est – im Zweifel ist für den Angeklagten zu entscheiden – ist die Langfassung des Grundsatzes „in dubio pro reo“ und kennzeichnet eine Grundlage jeglichen rechtsstaatlichen Strafrechts, nämlich die Unschuldsvermutung.…
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