Proverbia Iuris

Eadem res inter easdem partes

Eadem res inter easdem partes – „die gleiche Streitsache zwischen den gleichen Streitparteien“ – beschreibt einen doppelten Grundsatz, nämlich dass

  • eine Klage nicht zweimal erhoben werden darf (doppelte Rechtshängigkeit), sowie
  • nach rechtkräftigem Urteil keine erneute Klage erhoben werden darf (materielle Rechtskraft).

Im Strafrecht findet dieser Grundsatz seine spezielle Ausprägung in dem Justizgrundrecht des „ne bis in idem„.

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Ne bis in idem

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