Eadem res inter easdem partes – „die gleiche Streitsache zwischen den gleichen Streitparteien“ – beschreibt einen doppelten Grundsatz, nämlich dass
- eine Klage nicht zweimal erhoben werden darf (doppelte Rechtshängigkeit), sowie
- nach rechtkräftigem Urteil keine erneute Klage erhoben werden darf (materielle Rechtskraft).
Im Strafrecht findet dieser Grundsatz seine spezielle Ausprägung in dem Justizgrundrecht des „ne bis in idem„.
Intervise:
Ne bis in idem