Proverbia Iuris

In dubio mitius

In dubio mitius – im Zweifel das Mildere – bezeichnet einen Anwendungsfall des Grundsatzes in dubio pro reo und der Unschuldsvermutung: Können bei einer strafschärfenden Norm die strafschärfenden Merkmale nicht nachgewiesen werden, kann nur nach dem milderen Gesetz bestraft werden.

Ein weiterer Anwendungsfall des Grundsatzes „in dubio mitius“ findet sich im Völkerrecht, wo im Rahmen der Auslegung völkerrechtlicher Verträge davon ausgegangen wird, dass es der Wille aller Vertragsparteien ist, den Vertrag möglichst souveränitätsschonend auszugelegen.

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In dubio pro reo

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