In dubio pro reo iudicandum est – im Zweifel ist für den Angeklagten zu entscheiden – ist die Langfassung des Grundsatzes „in dubio pro reo“ und kennzeichnet eine Grundlage jeglichen rechtsstaatlichen Strafrechts, nämlich die Unschuldsvermutung.
Intervise:
In dubio pro reo