Arguendo sind erläuternde, nicht entscheidungserhebliche, Ausführungen des Gerichts, etwa ein Obiter dictum.
AnzeigenKategorie: Ius poenale (Strafrecht)
Ratio decidendi
Ratio decidendi – der Entscheidungsgrund – bezeichnet die in einer gerichtlichen Entscheidung (etwa einem Urteil) geäußerten Rechtsansichten des Gerichts, die
AnzeigenAnimus iniurandi
Der Wille zu beleidigen, die Beleidigungsabsicht.
AnzeigenAnimus furandi
Animus furandi – der Wille zu stehlen – ist der für einen Diebstahl erforderliche Vorsatz. Der animus furandi enthält zwei
AnzeigenAnimus socii
Der animus socii – der Wille des Gesellschafters – bezeichnet im Strafrecht den Vorsatz des Anstifers oder des Gehilfen, der
AnzeigenAnimus auctoris
Der animus auctoris – der Wille des Urhebers – ist der Wille, eine Straftat zu begehen. Er grenzt den Täter
AnzeigenAlias facturus
Ein alias facturus (meist als omnimodo facturus bezeichnet) ist ein Täter, der bereits fest entschlossen ist, die Tat zu begehen.
AnzeigenOmnimodo facturus
Ein omnimodo facturus (oder alias facturus) ist ein Täter, der bereits fest und unter allen Umständen (omnimodo) entschlossen ist, die
AnzeigenIn dubio pro reo
In dubio pro reo – „Im Zweifel für den Angeklagten“ – beschreibt den strafprozessualen Grundsatz, dass ein Angeklagter nicht verurteilt
AnzeigenNon liquet
Non liquet – „es ist nicht klar“ – ist ein Begriff aus dem römischen Gerichtsverfahren. Mit non liquet wird auch
AnzeigenNecessitas probandi incumbit ei qui agit
Necessitas probandi incumbit ei qui agit ist eine Maxime des römischen Rechts. Sie bezeichnet eine Beweislastregel, die seit der Antike
AnzeigenOnus probandi
Onus probandi bezeichnet die Beweislast. Die Beweislast regelt die prozessualen Beweisrisiken und Beweisobliegenheiten. Dabei ist zu unterscheiden: Die objektive (materielle)
AnzeigenActio libera in causa
Die Actio libera in causa – eine Handlung, die ihrem Grunde nach frei ist – ist eine durch Rechtswissenschaft und
AnzeigenActio illicita in causa
Actio illicita in causa – eine Handlung, die ihrem Grunde nach unerlaubt ist – bezeichnet den Fall der Notwehrprovokation, also
AnzeigenAccessio cedit principali
Accessio cedit principali beschreibt den Grundsatz der Akzessorietät, dass eine Nebensache das rechtliche Schicksal der Hauptsache teilt: „Die Nebensache folgt
AnzeigenAberratio ictus
Die aberratio ictus – das Fehlgehen eines Schlages – ist eine Figur der Versuchslehre im Strafrecht. Anders als beim „error
AnzeigenA limine
A limine – an der Schranke [des Gerichts] – bezeichnet zwei verschiedene Entscheidungsformen gerichtlicher Entscheidungen:
AnzeigenAestimatio capitis
Aestimatio capitis – wörtlich: die „Schätzung des Hauptes“ – bezeichnete in römischen Prozessen wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung eine Regel für die Bemessung
AnzeigenNumquam crescit ex post facto praeteriti delicti aestimatio
Numquam crescit ex post facto praeteriti delicti aestimatio bezeichnet einen Grundsatz der Strafzumessung (§ 46 StGB): Ein Delikt darf auf
AnzeigenAestimatio ex post
Aestimatio ex post bezeichnet einen Grundsatz der Strafzumessung, wie es sich heute auch in § 46 StGB wiederfindet, nämlich die
AnzeigenAestimatio
Aestimatio ist der lateinische Begriff für eine Schätzung. Die aestimatio (eingedeutscht: Ästimation) bezeichnet in der Rechtswissenschaft zum einen die Regeln
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