A limine – an der Schranke [des Gerichts] – bezeichnet zwei verschiedene Entscheidungsformen gerichtlicher Entscheidungen:…
AnzeigenKategorie: Ius poenale (Strafrecht)
A verbis ad verbera
A verbis ad verbera – von Worten zu Schlägen – beschreibt eine Auseinandersetzung, die ins Handgreifliche umgeschlagen ist oder umzuschlagen droht.…
AnzeigenA verbis legis non est recedendum
A verbis legis non est recedendum – vom Wortlaut des Gesetzes darf man nicht abweichen – beschreibt das Postulat der wörtlichen Auslegung.
In unserem Gesetzesverständnis ist der Wortlaut zwar der Ausgangspunkt einer Gesetzesauslegung, die Gesetzesauslegung darf jedoch nicht am Wortlaut …
AnzeigenAberratio ictus
Die aberratio ictus – das Fehlgehen eines Schlages – ist eine Figur der Versuchslehre im Strafrecht. Anders als beim „error in persona vel in obiecto“, bei dem der Täter über die Identität des Opfers irrt, nimmt der Täter bei der …
AnzeigenAbsente reo
Absente reo – in Abwesenheit des Angeklagten.
Absente reo bedeutet, das der Prozesse in Abwesenheit des Angeklagten durchgeführt oder das Urteil in Abwesenheit des Angeklagten gefällt wurde.
Siehe heute u.a. § 232 StPO.
Intervise:
Absente reo accusator non audiatur
Iudicium …
Absente reo accusator non audiatur
Absente reo accusator non audiatur – in Abwesenheit des Angeklagten wird der Ankläger nicht gehört.
Dieser zunächst im kirchenrechtlichen Decretum Gratiani formulierte Grundsatz beschreibt, dass in Abwesenheit des Angeklagten nicht gegen ihn verhandelt werden kann.
Siehe heute u.a. § 232 …
AnzeigenAbsolvo
Die Abkürzung „A“ für Absolvo – ich spreche frei – auf dem Stimmtafeln stand, wie Cicero in Pro Milone berichtet, mit denen für die Freisprechung eines Angeklagten abgestimmt wurde.…
AnzeigenAccessio cedit principali
Accessio cedit principali beschreibt den Grundsatz der Akzessorietät, dass eine Nebensache das rechtliche Schicksal der Hauptsache teilt: „Die Nebensache folgt der Hauptsache.“
Dieser Grundsatz der Akzessorität – Ein Recht ist in seinem Bestehen von dem Bestehen eines anderen Rechts abhängig …
AnzeigenAccusare nemo se debet nisi coram Deo
Accusare nemo se debet nisi coram Deo – niemand muss sich selbst bezichtigen, es sei denn vor Gott – ist eine Grundlage des Strafprozesses: Jeder Beschuldigte, jeder Angeklagte, jeder Zeuge hat das Recht, zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen zu …
AnzeigenActio illicita in causa
Actio illicita in causa – eine Handlung, die ihrem Grunde nach unerlaubt ist – bezeichnet den Fall der Notwehrprovokation, also den Einwand, dass ein Notwehrrecht nicht besteht, weil der Verteidiger die Notwehrlage selbst, etwa durch eine Prookation des Angreifers, herbeigeführt …
AnzeigenActio libera in causa
Die Actio libera in causa – eine Handlung, die ihrem Grunde nach frei ist – ist eine durch Rechtswissenschaft und Rechtsprechung geschaffene Rechtskonstruktion im Strafrecht, mit der ein Schuldvorwurf kraft Fiktion vorverlagert wird. Allerdings ist umstritten, ob die actio libera …
AnzeigenAdhuc flagranti crimine
Adhuc flagranti crimine – solange das Verbrechen noch brennt – bezeichnet einen auf frischer Tat angetroffenen Täter.
Der Ausdruck geht auf den Codex Iustinianus (9, 13,1) zurück:
in ipsa rapina et adhuc flagrante crimine comprehensi
… AnzeigenDie bei der Ausführung des
Aestimatio
Aestimatio ist der lateinische Begriff für eine Schätzung.
Die aestimatio (eingedeutscht: Ästimation) bezeichnet in der Rechtswissenschaft zum einen die Regeln für die Quantifizierung eines Sachverhalts in Geld. Zum anderen versteht man hierunter aber auch die folgerichtige Ermittlung von Rechtsfolgen eines …
AnzeigenAestimatio capitis
Aestimatio capitis – wörtlich: die „Schätzung des Hauptes“ – bezeichnete in römischen Prozessen wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung eine Regel für die Bemessung der Geldbuße oder der Entschädigung, die sich im Wesentlichen an Rang, Würde und Person des Verletzten orientierte.
Der Grundsatz der …
AnzeigenAestimatio ex post
Aestimatio ex post bezeichnet einen Grundsatz der Strafzumessung, wie es sich heute auch in § 46 StGB wiederfindet, nämlich die Privilegierung der zur Tatzeit bestehenden Umstände im Verhältnis zu später entstandenen.…
AnzeigenAlias facturus
Ein alias facturus (meist als omnimodo facturus bezeichnet) ist ein Täter, der bereits fest entschlossen ist, die Tat zu begehen.…
AnzeigenAnimus auctoris
Der animus auctoris – der Wille des Urhebers – ist der Wille, eine Straftat zu begehen. Er grenzt den Täter vom Gehilfen ab, der nur den animus socii hat, den Willen, sich an einer Tat zu beteiligen.
Die Abgrenzung zwischen …
AnzeigenAnimus furandi
Animus furandi – der Wille zu stehlen – ist der für einen Diebstahl erforderliche Vorsatz.
Der animus furandi enthält zwei subjektive Voraussetzungen, die gleichzeitig vorliegen müssen:
- die Aneignungsabsicht, also die Absicht des Täters, sich eine Sache wenigstens vorübergehend anzueignen, und
Animus iniurandi
Der Wille zu beleidigen, die Beleidigungsabsicht.…
AnzeigenAnimus socii
Der animus socii – der Wille des Gesellschafters – bezeichnet im Strafrecht den Vorsatz des Anstifers oder des Gehilfen, der die Tat nicht als eigene will, sondern sich an der Haupttat eines anderen eben nur beteiligen will.…
AnzeigenArguendo
Arguendo sind erläuternde, nicht entscheidungserhebliche, Ausführungen des Gerichts, etwa ein Obiter dictum.…
AnzeigenAut dedere aut iuricare
Aut dedere aut iuridare – „Entweder übergeben oder richten“ – beschreibt die völkerrechtiche Verpflichtung eines Staates, einen Verbrecher entweder auszuliefern oder selbst vor Gericht zu stellen. …
AnzeigenBeneficium cohaesionis
Beneficium cohaesionis bezeichnet eine Wirkung von Berufungs- und Revisionsurteilen im Strafrecht: Wenn von mehreren Angeklagten nach der Urteilsverkündung nicht alle in Berufung bzw. Revision gehen, so wird das Urteil gegenüber den Übrigen zunächst einmal rechtskräftig. Wird dann jedoch das Urteil …
AnzeigenBis de eadem re ne sit actio
Bis de eadem re ne sit actio – zweimal in einer Sache sei keine Klage – geht auf den athenischen Staatsmann Demosthenes (384 – 322 v. Chr.) zurück und beschreibt einen wichtigen Aspekt der materiellen Rechtskraft von Urteilen.
Später eingängig …
AnzeigenCertiorari
Certiorari (von certioro, certiorem facio – etwas bestimmen, zulassen, bestätigen) ist ein auf die Prozesslehre von Ulpian zurückgehender Rechtsbegriff. Certiorari bezeichnet die Prozesshandlung, mit der ein übergeordnetes Gericht – der „iudex ad quem“ – sich an ein unteres Gericht – …
AnzeigenConditio sine qua non
Die conditio sine qua non (oder klassisch: „condicio sine qua non“) – die „Bedingung, ohne die nicht“ – ist eine Formel der Äquivalenztheorie, mit der (etwa im Strafrecht) eine Ursache einem Erfolg zugeordnet werden kann. Die conditio-sine-qua-non-Formel besagt, dass eine …
AnzeigenConfiscatio
Confiscatio – die Einziehung – bezeichnet die entschädigungslose Beschlagnahme und Einziehung von Gütern oder Vermögensteilen durch den Staat.
Eine Konfiskation erfolgt etwa als Nebenfolge einer Straftat, wenn die Tatwaffe oder das durch die Tat erlangte Gut der Einziehung unterliegt und …
AnzeigenCui bono?
Cui bono? – Wem nützt es? – ist eine Frage, die davon ausgeht, dass der Täter einer Straftat in der Gruppe derjenigen Personen zu suchen ist, die einen Vorteil von der Tat haben.…
AnzeigenCulpa
Culpa bezeichnet das Verschulden bzw. die Schuld:
- Im Strafrecht bezeichnet culpa den Schuldvorwurf.
- Im Zivilrecht bezeichnet culpa das „Verschulden“, also Vorsatz oder Fahrlässigkeit, im engeren Sinne z.T. auch nur die Fahrlässigkeit.
Culpa lata
Culpa lata bezeichnet die „grobe Fahrlässigkeit“, also dasjenige Maß an Fahrlässigkeit, bei dem – im Gegensatz zur leichten Fahrlässigkeit – die erforderliche Sorgfalt in besonderem Maße nicht beachtet wurde.
Dies ist regelmäßig dann gegeben, wenn die im konkreten Fall nicht …
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