Proverbia Iuris

Conditio sine qua non

Die conditio sine qua non (oder klassisch: „condicio sine qua non“) – die „Bedingung, ohne die nicht“ – ist eine Formel der Äquivalenztheorie, mit der (etwa im Strafrecht) eine Ursache einem Erfolg zugeordnet werden kann. Die conditio-sine-qua-non-Formel besagt, dass eine Handlung dann kausal (ursächlich) für einen Erfolg ist, wenn sie nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass der Erfolg in seiner konkreten Gestalt entfiele.

Die Conditio-Formel und damit die Äquivalenztheorie hat bis heute ihre besondere Bedeutung im Strafrecht: Bei Erfolgsdelikten trifft die Strafbarkeit diejenigen Handlungen, die für den im Straftatbestand umschriebenen Erfolg ursächlich im Sinne einer conditio sine qua non sind. Daher kann bei einem Erfolgsdelikt nur bestraft werden, wer einen im Strafgesetz bestimmten Erfolg hervorgerufen hat. Für einen Schaden haftet grundsätzlich nur, wer ihn herbeigeführt hat. Es ist also regelmäßig erforderlich, die Ursache einer bestimmten Folge festzustellen, um herauszufinden, ob der Tatbestand einer Rechtsnorm erfüllt ist.

Ebenfalls von Bedeutung ist die Conditio-Formel im Bereich des zivilrechtlichen Schadensersatzrechts, wobei bei der im Zivilrecht vorherrschenden Adäquanztheorie die nach der conditio-sine-qua-non-Formel ermittelte Kausalität meist nur den ersten Schritt der Erfolgszurechnung darstellt und sodann im zweiten Schritt noch gefordert wird, dass die Handlung auch adäquat kausal für den eingetretenen Schaden sein muss. Die Handlung muss hier also nicht nur kausal im Sinne der Conditio-Formel sein, der Erfolg muss darüber hinaus im Hinblick auf die konkrete Handlung auch innerhalb der allgemeinen Lebenserfahrung liegen. Außerdem wird im Rahmen des Schadensersatzrechts zusätzlich noch gefordert, das die konkrete Handlung auch vom Schutzzweck der (Verbots-)Norm umfasst wird.

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