Proverbia Iuris

Actio illicita in causa

Actio illicita in causa – eine Handlung, die ihrem Grunde nach unerlaubt ist – bezeichnet den Fall der Notwehrprovokation, also den Einwand, dass ein Notwehrrecht nicht besteht, weil der Verteidiger die Notwehrlage selbst, etwa durch eine Prookation des Angreifers, herbeigeführt hat.

In Fällen der Notwehrprovokation ist der Grundsatz, dass das Recht dem Unrecht nicht weichen muss, nicht anwendbar, dem Provokateur wird zugemutet, dem Angriff auszuweichen. Die rechtsdogmatische Begründung dieses Ergebnisses ist umstritten. Teilweise wird in den Provokationsfällen das Notwehr-Merkmal der Gebotenheit der Verteidigungshandlung verneint, überwiegend wird allerdings eine sozialethische Einschränkung des Notwehrrechts vorgenommen.

Daneben wird im Schrifttum auch eine Strafbarkeit aus einer actio illicita in causa erörtert. Diese Rechtsfigur will ähnlich wie die actio libera in causa darauf abstellen, dass die Notwehrlage im konkreten Fall (in causa) nicht gegeben war, so dass die Notwehrhandlung rechtswidrig (illicita) war. Der Bundesgerichtshof hat eine derartige Strafbarkeitsausdehnung früher strikt abgelehnt wendet mittlerweile jedoch partiell selbst die Rechtsfigur der actio illicita in cause an.

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Actio libera in causa

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