Proverbia Iuris

Adhuc flagranti crimine

Adhuc flagranti crimine – solange das Verbrechen noch brennt – bezeichnet einen auf frischer Tat angetroffenen Täter.

Der Ausdruck geht auf den Codex Iustinianus (9, 13,1) zurück:

in ipsa rapina et adhuc flagrante crimine comprehensi

Die bei der Ausführung des Raubes und der Verübung des Verbrechens Ertappten

Diese Formel wird heute meist in der Kurzform in flagranti verwendet.

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In flagrante delicto
In flagranti

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