Adhuc flagranti crimine – solange das Verbrechen noch brennt – bezeichnet einen auf frischer Tat angetroffenen Täter.
Der Ausdruck geht auf den Codex Iustinianus (9, 13,1) zurück:
in ipsa rapina et adhuc flagrante crimine comprehensi
Die bei der Ausführung des Raubes und der Verübung des Verbrechens Ertappten
Diese Formel wird heute meist in der Kurzform in flagranti verwendet.
Intervise:
In flagrante delicto
In flagranti