Proverbia Iuris

Nulla poena sine lege certa

Nulla poena sine lege certa – keine Strafe ohne ein bestimmtes Gesetz – beschreibt den strafrechtlichen Bestimmtheitsgrundsatz.

Dieser Bestimmtheitsgrundsatz, der in Art. 103 Abs. 2 GG als Justizgrundrecht gewährleistet wird und auch in § 1 StGB nochmals wortgleich formuliert ist, soll dem Bürger Rechtssicherheit hinsichtlich der Strafbarkeit von Handlungen und der hierfür angedrohten Strafen gewähren. Demgemäß müssen strafrechtliche Normen so konkret formuliert sein, dass die Tragweite und der Anwendungsbereich des Tatbestandes zu eindeutig zu erkennen sind bzw. sich zumindest durch Auslegung ermitteln lassen.

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Nulla poena sine lege
Nullum crimen sine lege

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