Absente reo – in Abwesenheit des Angeklagten.
Absente reo bedeutet, das der Prozesse in Abwesenheit des Angeklagten durchgeführt oder das Urteil in Abwesenheit des Angeklagten gefällt wurde.
Siehe heute u.a. § 232 StPO.
Intervise:
Absente reo accusator non audiatur
Iudicium reo absente factum est