Subpoena duces tecum – unter Strafe führe mit dir – beschreibt eine gerichtliche Auflage in einer Vorladung, bestimmte Sachen oder Beweisstücke vorzulegen („Es ist mitzubringen“). Im angloamerikanischen Recht werden derartige Auflagen auch heute noch als „subpoena“ bezeichnet.
Die Subpoena hat ihren Ursprung im englischen Common Law. Mit ihr verlangt das Gericht eine schriftliche oder mündliche (subpoena ad testificandum) Beweisauskunft
Intervise:
Subpoena
Duces tecum