Proverbia Iuris

Iudicium dei

Dem Iudicium dei – dem Gottesurteil – lag die Vorstellung zugrunde, dass der Sieg der Gerechtigkeit durch das Eingreifen eines göttlichen Wesens in den Rechtsfindungsprozess garantiert werde.

Die Entscheidung wurde dabei regelmäßig durch ein übernatürliches Zeichen herbeigeführt, etwa eine Feuerprobe, Wasserprobe.

Die Beteiligung christlicher Geistlicher an Gottesurteilen wurde 1215 durch das IV. Laterankonzil untersagt. Gleichzeitig wurden durch die Konstitutionen von Melfti unter Kaiser Friedrich II Gottesurteile auch durch die weltliche Gerichtsbarkeit als fehlerhaft abgelehnt. Damit verschwanden die Gottesurteile im 12. und 13. Jahrhundert zunächst aus dem europäischen Rechtsleben und wurden durch eine weltliche Gesetzgebung und Gerichtsbarkeit ersetzt.

Eine Neuauflage erlebten die Gottesurteile allerdings durch die Feuerproben im Rahmen der Ketzerverfolgung und die Hexenproben der frühen Neuzeit.

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Iudicium divinum
Iudicium ordalium

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