Aestimatio ex post bezeichnet einen Grundsatz der Strafzumessung, wie es sich heute auch in § 46 StGB wiederfindet, nämlich die Privilegierung der zur Tatzeit bestehenden Umstände im Verhältnis zu später entstandenen.
Intervise:
Aestimatio
numquam crescit ex post facto praeteriti delicti aestimatio