Aut dedere aut iuridare – „Entweder übergeben oder richten“ – beschreibt die völkerrechtiche Verpflichtung eines Staates, einen Verbrecher entweder auszuliefern oder selbst vor Gericht zu stellen.
in lingua latina
Aut dedere aut iuridare – „Entweder übergeben oder richten“ – beschreibt die völkerrechtiche Verpflichtung eines Staates, einen Verbrecher entweder auszuliefern oder selbst vor Gericht zu stellen.
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