Confiscatio – die Einziehung – bezeichnet die entschädigungslose Beschlagnahme und Einziehung von Gütern oder Vermögensteilen durch den Staat.
Eine Konfiskation erfolgt etwa als Nebenfolge einer Straftat, wenn die Tatwaffe oder das durch die Tat erlangte Gut der Einziehung unterliegt und dem Staat verfällt. Daneben erfolgen Konfiskationen oftmals bei Gesellschaftsumbrüchen aus ideologischen Gründen.
Keine Konfiskation liegt dagegen in Fällen der Enteignung vor, denn während die Konfiskation entschädigungslos erfolgt, versteht sich die Enteignung als Eigentumsentzug mit Entschädigung.