Proverbia Iuris

Lex fori

Lex fori – das Recht des Gerichtsorts – ist eine Rechtsanwendungsregel im Rahmen des internationalen Privatrechts und bezeichnet das am Ort des angerufenen Gerichts anwendbare Recht. Dieses am Ort des Gerichtsstands geltende Recht ist insbesondere im Rahmen des Verfahrensrechts, des …

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Lex fori concursus

Lex fori concursus – das Recht am Ort des Konkursgerichts – ist eine Rechtsanwendungsregel im Rahmen des internationalen Privatrechts und bezeichnet das am Ort des angerufenen Gerichts, hier des Insolvenzgerichts, anwendbare Recht. Dieses am Ort des Insolvenzgerichts geltende Recht ist …

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Lex mercatoria

Das lex mercatoria – das Recht der Kaufleute – beschreibt die mittelalterliche Idee von allgemeinen, kraft Gewohnheitsrechts geltenden Regeln für grenzüberschreitende Rechtsgeschäfte.

Im heutigen internationalen Handelsrecht werden mit diesem Begriff z.T. internationale Handelsbräuche in ihrer Gesamtheit umschrieben („new law merchant“).…

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Lex rei sitae

Lex rei sitae – das Recht der belegenen Sache – ist eine Regel des Internationalen Privatrechtszur Bestimmung des jeweils anwendbaren Rechts sowie des international und örtlich zuständigen Gerichts.

Hiernach ist auf Sachen das Recht anzuwenden, dass in dem Staat gilt, …

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Lex voluntatis

Lex voluntatis – das gewollte Recht – bezeichnet im Internationalen Privatrecht da von den Vertragsparteien im Vertrag ausdrücklich für anwendbar erklärte Recht.

Das lex voluntatis gilt allerdings nur, soweit die jeweils geltenden Regeln des Internationalen Privatrechts die Rechtswahl erlauben.…

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Litis aestimatio

Litis aestimatio – der Geldprozess – bezeichnet jede prozessuale Handlung, bei der anstelle eines anderen Anspruchs, der eigentlich nicht auf Geld gerichtet ist, eine Geldforderung geltend gemacht wird.…

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Longa manu traditio

Longa manu traditio – die „Übereignung langer Hand“ – bezeichnet einen Sonderfall der Übereignung einer Sache, bei der der Veräußerer zwar den Besitz an der verkauften Sache, nicht aber den tatsächlichen Gewahrsam über die Sache innehat.

Die Übereignung beweglicher Sachen …

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Lucidum intervallum

Lucidum intervallum – der helle Moment – beschreibt einen Zeitpunkt, in dem eine Person mit geistiger Beeinträchtigung trotz der normalerweise vorliegenden Bewusstseinsstörung doch im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte ist.

Dabei verwendet die Rechtswissenschaft diesen Begriff durchaus abweichend von der medizinischen …

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Lucrum cessans

Lucrum cessans – der entgangene Gewinn – bezeichnet im Schadensersatzrecht die Tatsache, dass – anders als bei einem positiven Schaden (damnum emergens) – kein bestehendes Vermögensgut geschädigt wurde, sondern die Wahrnehmung einer Erwerbschance – und damit eine Vermögensmehrung …

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Mala fide

Mala fide – der schlechte Glaube – bezeichnet die Bösgläubigkeit.

Das Recht kennt in vielen Fällen den Schutz des „bona fides“ des Guten Glaubens. Wer „bona fide“, gutgläubig, ist, ist etwa beim Erwerb von Sachen, die dem Veräußerer …

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Mancipatio

Die mancipatio – die Manzipation – bezeichnete im römischen Recht ein abstraktes Verfügungsritual. Heute wird die mancipatio verstanden als Grundgedanke des abstrakten Verfügungsgeschäfts.

Im römischen Recht folgte die mancipatio (abgeleitet aus manus capere – die Hand ergreifen) einem festgelegten, schon …

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Mandamus

Mandamus – wir ordnen an – kennzeichnet eine gerichtliche Anordnung, die kein Endurteil im Hauptprozess ist.

Dies umfasst etwa:

  • Maßnahmen des vorläufigen Rechtsschutzes
  • die Anordnung der Vorlage von Akten
  • die Haftprüfung (mandamus habeas corpus)
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Missio in possessionem

Missio in possessionem – das Einsetzen in das Vermögen [des Schuldners] – beschreibt die im römischen Recht vorgesehene Einweisung der Gläubiger in das Vermögen des Schuldners zum Zwecke ihrer Befriedigung hieraus.

Neben dieser gerichtlichen Einweisung kannte das römische Recht auch …

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Mobilia sequuntur personam

Mobilia sequuntur personam – bewegliche Sachen folgen der Person – ist ein römischrechtlicher Grundsatz, wonach bewegliche Sachen, die eine Person mit sich führt, dem auf die Person anwendbaren Recht unterliegen.

Heute richtet sich das Sachenrecht nicht mehr nach der Person …

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Mora creditoris

Mora creditoris – der Verzug des Gläubigers – bezeichnet den heute in den §§ 293 ff. BGB geregelten Gläubigerverzug bzw. Annahmeverzug.

Nach § 293 BGB kommt der Gläubiger in Verzug, wenn er die ihm – ordnungsgemäß und tatsächlich – angebotene …

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Mora debitoris

Mora debitoris – der Verzug des Schuldners – bezeichnet den heute in den §§ 286 ff. BGB geregelten Schuldnerverzug.

Leistet der Schuldner auf eine nach Fälligkeit erfolgte Mahnung des Gläubigers nicht, so kommt er durch die Mahnung in Verzug, § …

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Nasciturus

Nasciturus – der Geborenwerdende – beschreibt das bereits gezeugte, aber noch ungeborene Kind, also die Leibesfrucht, als Rechtssubjekt, d.h. als Träger von eigenen Rechten.

Als Nasciturus wird ein menschlicher Embryo ab dem Zeitpunkt der Nidation, der Einnistung in die Gebärmutterschleimhaut, …

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