Das Recht des Vertrages.…
AnzeigenKategorie: Ius civile (Zivilrecht)
Lex fori
Lex fori – das Recht des Gerichtsorts – ist eine Rechtsanwendungsregel im Rahmen des internationalen Privatrechts und bezeichnet das am Ort des angerufenen Gerichts anwendbare Recht. Dieses am Ort des Gerichtsstands geltende Recht ist insbesondere im Rahmen des Verfahrensrechts, des …
AnzeigenLex fori concursus
Lex fori concursus – das Recht am Ort des Konkursgerichts – ist eine Rechtsanwendungsregel im Rahmen des internationalen Privatrechts und bezeichnet das am Ort des angerufenen Gerichts, hier des Insolvenzgerichts, anwendbare Recht. Dieses am Ort des Insolvenzgerichts geltende Recht ist …
AnzeigenLex mercatoria
Das lex mercatoria – das Recht der Kaufleute – beschreibt die mittelalterliche Idee von allgemeinen, kraft Gewohnheitsrechts geltenden Regeln für grenzüberschreitende Rechtsgeschäfte.
Im heutigen internationalen Handelsrecht werden mit diesem Begriff z.T. internationale Handelsbräuche in ihrer Gesamtheit umschrieben („new law merchant“).…
AnzeigenLex rei sitae
Lex rei sitae – das Recht der belegenen Sache – ist eine Regel des Internationalen Privatrechtszur Bestimmung des jeweils anwendbaren Rechts sowie des international und örtlich zuständigen Gerichts.
Hiernach ist auf Sachen das Recht anzuwenden, dass in dem Staat gilt, …
AnzeigenLex voluntatis
Lex voluntatis – das gewollte Recht – bezeichnet im Internationalen Privatrecht da von den Vertragsparteien im Vertrag ausdrücklich für anwendbar erklärte Recht.
Das lex voluntatis gilt allerdings nur, soweit die jeweils geltenden Regeln des Internationalen Privatrechts die Rechtswahl erlauben.…
AnzeigenLibertas est inaestimabilis
Libertas est inaestimabilis – die Freiheit hat keinen Preis – beschreibt den Grundsatz, dass Freiheitsverletzungen nicht in Geld abgegolten werden können.…
AnzeigenLiberum corpus nullam recipit aestimationem
Liberum corpus nullam recipit aestimationem – ein freier Mensch lässt sich nicht in Geld schätzen – beschreibt einen Rechtsgrundsatz, wonach für Körperverletzung nur Ersatz für Heilungskosten und Verdienstausfall gefordert werden kann, nicht hingegen auch für die Schmerzen.
Dieser Grundsatz ist …
AnzeigenLitis aestimatio
Litis aestimatio – der Geldprozess – bezeichnet jede prozessuale Handlung, bei der anstelle eines anderen Anspruchs, der eigentlich nicht auf Geld gerichtet ist, eine Geldforderung geltend gemacht wird.…
AnzeigenLitis contestatio
Litis contestatio – die Beantwortung der Klage – beschreibt die Klageerwiderung des Beklagten.…
AnzeigenLonga consuetudo
Longa consuetudo – die langandauernde Gewohnheit – ist eine der Voraussetzungen zur Entstehung von Gewohnheitsrecht.
Meist findet sich für diesen Terminus allerdings nur die Kurzform „consuetudo„…
AnzeigenLonga manu traditio
Longa manu traditio – die „Übereignung langer Hand“ – bezeichnet einen Sonderfall der Übereignung einer Sache, bei der der Veräußerer zwar den Besitz an der verkauften Sache, nicht aber den tatsächlichen Gewahrsam über die Sache innehat.
Die Übereignung beweglicher Sachen …
AnzeigenLucidum intervallum
Lucidum intervallum – der helle Moment – beschreibt einen Zeitpunkt, in dem eine Person mit geistiger Beeinträchtigung trotz der normalerweise vorliegenden Bewusstseinsstörung doch im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte ist.
Dabei verwendet die Rechtswissenschaft diesen Begriff durchaus abweichend von der medizinischen …
AnzeigenLucrum cessans
Lucrum cessans – der entgangene Gewinn – bezeichnet im Schadensersatzrecht die Tatsache, dass – anders als bei einem positiven Schaden (damnum emergens) – kein bestehendes Vermögensgut geschädigt wurde, sondern die Wahrnehmung einer Erwerbschance – und damit eine Vermögensmehrung …
AnzeigenMala fide
Mala fide – der schlechte Glaube – bezeichnet die Bösgläubigkeit.
Das Recht kennt in vielen Fällen den Schutz des „bona fides“ des Guten Glaubens. Wer „bona fide“, gutgläubig, ist, ist etwa beim Erwerb von Sachen, die dem Veräußerer …
AnzeigenMala fides superveniens non nocet
Mancipatio
Die mancipatio – die Manzipation – bezeichnete im römischen Recht ein abstraktes Verfügungsritual. Heute wird die mancipatio verstanden als Grundgedanke des abstrakten Verfügungsgeschäfts.
Im römischen Recht folgte die mancipatio (abgeleitet aus manus capere – die Hand ergreifen) einem festgelegten, schon …
AnzeigenMandamus
Mandamus – wir ordnen an – kennzeichnet eine gerichtliche Anordnung, die kein Endurteil im Hauptprozess ist.
Dies umfasst etwa:
- Maßnahmen des vorläufigen Rechtsschutzes
- die Anordnung der Vorlage von Akten
- die Haftprüfung (mandamus habeas corpus)
Mater semper certa est
Mater semper certa est – die Mutter ist immer sicher – bezeichnet die unzweifelhafte Mutterschaft im Gegensatz zu der grundsätzlichen Unsicherheit bei der Vaterschaft.…
AnzeigenMinor restituitur non tamquam minor, sed tamquam laesus
Ein Minderjähriger wird nicht geschützt insofern er minderjährig, sondern insofern er benachteiligt worden ist.…
AnzeigenMissio in bona
Missio in bona – die Einweisung in das Vermögen – war im römischen Recht eine gerichtliche Form der Zwangsvollstreckung, besser bekannt als missio in possessionem.…
AnzeigenMissio in possessionem
Missio in possessionem – das Einsetzen in das Vermögen [des Schuldners] – beschreibt die im römischen Recht vorgesehene Einweisung der Gläubiger in das Vermögen des Schuldners zum Zwecke ihrer Befriedigung hieraus.
Neben dieser gerichtlichen Einweisung kannte das römische Recht auch …
AnzeigenMobilia sequuntur personam
Mobilia sequuntur personam – bewegliche Sachen folgen der Person – ist ein römischrechtlicher Grundsatz, wonach bewegliche Sachen, die eine Person mit sich führt, dem auf die Person anwendbaren Recht unterliegen.
Heute richtet sich das Sachenrecht nicht mehr nach der Person …
AnzeigenModus acquirendi
Modus acquirendi – die Übertragungsart – kennzeichnet in der titulus-modus-Lehre den für die Übereignung einer Sache erforderlichen tatsächlichen Vorgang der Eigentumsübertragung.…
AnzeigenMora creditoris
Mora creditoris – der Verzug des Gläubigers – bezeichnet den heute in den §§ 293 ff. BGB geregelten Gläubigerverzug bzw. Annahmeverzug.
Nach § 293 BGB kommt der Gläubiger in Verzug, wenn er die ihm – ordnungsgemäß und tatsächlich – angebotene …
AnzeigenMora debitoris
Mora debitoris – der Verzug des Schuldners – bezeichnet den heute in den §§ 286 ff. BGB geregelten Schuldnerverzug.
Leistet der Schuldner auf eine nach Fälligkeit erfolgte Mahnung des Gläubigers nicht, so kommt er durch die Mahnung in Verzug, § …
AnzeigenNasciturus
Nasciturus – der Geborenwerdende – beschreibt das bereits gezeugte, aber noch ungeborene Kind, also die Leibesfrucht, als Rechtssubjekt, d.h. als Träger von eigenen Rechten.
Als Nasciturus wird ein menschlicher Embryo ab dem Zeitpunkt der Nidation, der Einnistung in die Gebärmutterschleimhaut, …
AnzeigenNasciturus pro iam nato habetur, quotiens de commodius eius agitur
Der Nasciturus ist einem bereits Geborenen Kind soweit gleichgestellt, wie es ihm zum Vorteil gereicht.
Intervise:
Nasciturus
Nondum conceptus…
Ne eat iudex ultra petita partium
Ne eat iudex ultra petita partium – nie gehe der Richter über den Antrag der Parteien hinaus – ist eine andere Umschreibung des allgemein unter dem Schlagwort „ne ultra petita“ bekannten Antragsgrundssatzes.…
AnzeigenNe ultra petita
Ne ultra petita – nicht über das Geforderte – beschreibt einen Grundsatz der Parteimaxime (Dispositionsmaxime): Das Urteil darf nicht über das hinausgehen, was die Parteien beantragt haben: Ne eat iudex ultra petita partium.
Der Grundsatz des ne ultra petita gilt …
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