Proverbia Iuris

Lucidum intervallum

Lucidum intervallum – der helle Moment – beschreibt einen Zeitpunkt, in dem eine Person mit geistiger Beeinträchtigung trotz der normalerweise vorliegenden Bewusstseinsstörung doch im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte ist.

Dabei verwendet die Rechtswissenschaft diesen Begriff durchaus abweichend von der medizinischen Definition. Rechtlich kennzeichnet das lucidum intervallum einen Zeitpunkt oder Zeitraum, in dem eine ansich geschäftsunfähige, volljährige Person vorübergehend bei Sinnen und daher voll geschäftsfähig ist, so dass die von dieser Person innerhalb des ludicui intervalli abgegebenen Willenserklärung und vorgenommen rechtsgeschäftlichen Handlungen wirksam sind.

Dies gilt freilich nicht, falls die betroffene Person etwa unter einer Betreuung mit Einwilligungsvorbehalt steht.

Beim lucidum intervallum liegt die Beweislast für ihr Vorliegen regelmäßig bei derjenigen Partei, die sich hierauf (als ihr günstig) beruft.

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