Mala fide – der schlechte Glaube – bezeichnet die Bösgläubigkeit.
Das Recht kennt in vielen Fällen den Schutz des „bona fides“ des Guten Glaubens. Wer „bona fide“, gutgläubig, ist, ist etwa beim Erwerb von Sachen, die dem Veräußerer nicht gehören, geschützt. Dieser Schutz entfällt bei Bösgläubigkeit.
Intervise:
Bona fides
Mala fides superveniens non nocet