Proverbia Iuris

Liberum corpus nullam recipit aestimationem

Liberum corpus nullam recipit aestimationem – ein freier Mensch lässt sich nicht in Geld schätzen – beschreibt einen Rechtsgrundsatz, wonach für Körperverletzung nur Ersatz für Heilungskosten und Verdienstausfall gefordert werden kann, nicht hingegen auch für die Schmerzen.

Dieser Grundsatz ist heute überwunden: § 253 Abs. 2 BGB billigt heute für die Verletzung des Körpers oder der Gesundheit Schmerzensgeld zu.

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