Proverbia Iuris

Lex fori

Lex fori – das Recht des Gerichtsorts – ist eine Rechtsanwendungsregel im Rahmen des internationalen Privatrechts und bezeichnet das am Ort des angerufenen Gerichts anwendbare Recht. Dieses am Ort des Gerichtsstands geltende Recht ist insbesondere im Rahmen des Verfahrensrechts, des Prozessrechts, maßgeblich.

Bei einem Sachverhalt mit Auslandsberührung ist regelmäßig zunächst zu entscheiden, nach welchem Rechtssystem zu entscheiden ist. Für diese Qualifikation der Rechtsfrage wird – allein schon aus Praktikabilitätsgründen – durchgängig die lex fori angewendet. Bestimmung, Auslegung und Einordnung des Lebenssachverhalts erfolgt danach auf der Grundlage der Vorstellungen des am Gerichtsort geltenden materiellen Rechts.

Auch das Internationale Zivilprozessrecht ermittelt die internationale Zuständigkeit des angerufenen Gerichtes nach den Regeln des lex fori.

Ein angerufenes Gericht ist damit zuständig, wenn das dort geltende Prozessrecht seine internationale Zuständigkeit bejaht. Ist es zuständig, entscheidet es den Rechtsstreit nach dem Recht, den die am Gerichtsort geltenden Kollisionsnormen des dortigen Internationalen Privatrechts vorgeben.

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