Damnum emergens – „Positiver Schaden“ – bezeichnet im Schadensersatzrecht die Minderung oder Zerstörung eines vorhandenen Vermögensgutes.
Das Damnum emergens bezeichnet damit das Gegenstück zum lucrum cessans, zum entgangenen Gewinn, bei dem kein Vermögensgut gemindert sondern nur eine Erwerbschance – eine Chance auf eine Vermögensmehrung – verhindert wird.
Intervise:
Lucrum cessans