Si membrum rupsit, ni cum eo pacit, talio esto: Wenn jemand einem Anderen ein Glied verletzt hat und sich nicht
AnzeigenSchlagwort: Schadensersatz
Iure naturae aequum est neminem cum alterius detrimento et iniuria fieri locupletiorem
Im Naturrecht ist es gerecht und billig, dass niemand unter Schaden und Unrecht für einen anderen reicher wird. Ein Grundsatz
AnzeigenVolenti non fit iniuria
Volenti non fit iniuria – dem Einwilligenden geschieht kein Unrecht – umschreibt den auf Ulpian zurückgehenden Grundsatz, wonach die Einwilligung
AnzeigenHoneste vivere, neminem laedere, suum cuique tribuere.
Honeste vivere, neminem laedere, suum cuique tribuere. – Ehrhaft leben, niemanden schaden, jedem das Seine zukommen lassen. Diese Setenz des
AnzeigenNeminem laedere
Neminem laedere – niemanden schäden – ist ein allgemeiner Grundsatz, der nicht nur dem Schadensersatzrecht zugrunde liegt. Dieser Grundsatz findet
AnzeigenFur semper in mora est
Fur semper in mora est – der Dieb ist immer in Verzug – beschreibt den Grundsatz, dass man einen Dieb
AnzeigenEx delicto
Ex delicto – aus Vergehen – bezeichnet einen Schadensersatzanspruch wegen der Verletzung eines absolut geschützten Rechtsguts (deliktischer Anspruch, vgl. §§
AnzeigenEx contractu
Ex contractu – aus dem Vertrag – bezeichnet einen Schadensersatzanspruch, der auf der Verletzung einer vertraglichen Pflicht beruht.
AnzeigenLucrum cessans
Lucrum cessans – der entgangene Gewinn – bezeichnet im Schadensersatzrecht die Tatsache, dass – anders als bei einem positiven Schaden
AnzeigenDamnum emergens
Damnum emergens – „Positiver Schaden“ – bezeichnet im Schadensersatzrecht die Minderung oder Zerstörung eines vorhandenen Vermögensgutes. Das Damnum emergens bezeichnet
AnzeigenCura
Cura bezeichnet die „Sorgfalt“, die bei der Auswahl von Verrichtungsgehilfen zu beachten ist. Das deutsche Zivilrecht unterscheidet bei der Haftung
AnzeigenCulpa post pactum finitum
Culpa post pactum finitum ist eine andere Bezeichnung für die culpa post contractum finitum, also die Verletzung nachvertraglicher Nebenpflichten und
AnzeigenCulpa post pactum perfectum
Culpa post pactum perfectum ist eine andere Bezeichnung für die culpa post contractum finitum, also die Verletzung nachvertraglicher Nebenpflichten.
AnzeigenCulpa post contractum finitum
Die culpa post contractum finitum – das Verschulden nach Vertragsende – bezeichnete ein nachwirkendes Schuldverhältnis, aus dem nachvertragliche Schutz- und
AnzeigenCulpa in contrahendo
Culpa in contrahendo – das „Verschulden bei Vertragsschluss“ – war ein neben dem Bürgerlichen Gesetzbuch bestehender Haftungstatbestand. Er wurde von
AnzeigenLitis aestimatio
Litis aestimatio – der Geldprozess – bezeichnet jede prozessuale Handlung, bei der anstelle eines anderen Anspruchs, der eigentlich nicht auf
AnzeigenAestimatio
Aestimatio ist der lateinische Begriff für eine Schätzung. Die aestimatio (eingedeutscht: Ästimation) bezeichnet in der Rechtswissenschaft zum einen die Regeln
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