Proverbia Iuris

Si membrum rupsit, ni cum eo pacit, talio esto

Si membrum rupsit, ni cum eo pacit, talio esto: Wenn jemand einem Anderen ein Glied verletzt hat und sich nicht mit ihm einigt, soll Gleiches mit Gleichem vergolten werden.

Dieser Rechtsgrundsatz aus dem römischen Zwölftafelgesetz aus dem Jahr 451 v. Chr. bestimmte bei einer schweren Körperverletzung – d.h. bei einer Körperverletzung die den Verlust eines wichtigen Körpergliedes zur Folge hatte – für den Fall, dass kein sonstiger Opferausgleich möglich war, die Bestrafung des Täters mit einer gleichartigen körperlichen Vergeltung.

Dieser Rechtsgrundsatz des Zwölftafelgesetzes war damit eine Ausprägung des ius talionis.

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