Culpa post pactum finitum ist eine andere Bezeichnung für die culpa post contractum finitum, also die Verletzung nachvertraglicher Nebenpflichten und wurde bis zur Schuldrechtsreform 2002 als Unterfall der positiven Vertragsverletzung angesehen. Heute wird in diesen Fällen der Schadensersatzanspruch auf den allgemeinen Tatbestand der Verletzung vertraglicher Pflichten nach § 280 Abs. 1 BGB gestützt.
Intervise:
Culpa post contractum finitum