Lex rei sitae – das Recht der belegenen Sache – ist eine Regel des Internationalen Privatrechtszur Bestimmung des jeweils anwendbaren Rechts sowie des international und örtlich zuständigen Gerichts.
Hiernach ist auf Sachen das Recht anzuwenden, dass in dem Staat gilt, in dem sich die Sache befindet bzw. das Grundstück belegen ist. Die lex rei sitae erklärt mithin das Recht des jeweiligen Belegenheitsstaats für anwendbar.
Im deutschen IPR ist die lex rei sitae in Art. 43 EGBGB allgemein für alle Sachen -also sowohl für Grundstücke wie für bewegliche Sachen- geregelt. Allerdings sieht das deutsche IPR in Art. 46 EGBGB dann eine ausnahmsweise Abweichung vom lex rei sitae vor, wenn eine wesentlich engere Verbindung mit dem Recht eines (anderen) Staates besteht.