Missio in possessionem – das Einsetzen in das Vermögen [des Schuldners] – beschreibt die im römischen Recht vorgesehene Einweisung der Gläubiger in das Vermögen des Schuldners zum Zwecke ihrer Befriedigung hieraus.
Neben dieser gerichtlichen Einweisung kannte das römische Recht auch die freiwillige Abtretung seines Vermögens durch den Schuldner, die cessio bonorum, mit der der Schuldner einige ihm nachteilige folgen der Missio in possessionem vermeiden konte.
Intervise:
Cessio bonorum