Das lex mercatoria – das Recht der Kaufleute – beschreibt die mittelalterliche Idee von allgemeinen, kraft Gewohnheitsrechts geltenden Regeln für grenzüberschreitende Rechtsgeschäfte.
Im heutigen internationalen Handelsrecht werden mit diesem Begriff z.T. internationale Handelsbräuche in ihrer Gesamtheit umschrieben („new law merchant“).