Titulus und modus aquirendi – Rechtsgrund und Übertragungsart – beschreibt die rechtliche Form der Übereignung einer Sache, die heute noch in den meisten Rechtsordnungen gilt, in Deutschland allerdings durch das von Savigny entwickelte Abstraktionsprinzip abgelöst wurde. Nach dem Grundsatz von titulus und modus geht das Eigentum über durch das Bestehen eines Erwerbstitels (titulus), etwa eines Kaufvertrags, und dem tatsächlichen Vorgang der Übergabe, den modus acquirendi.
Während nach der titulus-modus-Lehre der titulus eine Voraussetzung für die Übereignung war, verstand v. Savigny auch den modus als rechtsgeschäftlichen Vorgang und unterschied zwischen dem schuldrechtlichen Vertrag (etwa dem Kaufvertrag) und dem sachenrechtlichen Übereignungsvertrag, die beide unabhängig nebeneinander stehen. Er ersetzte damit das Kausalprinzip der titulus-modus-Lehre durch das Abstraktionsprinzip.
Das Abstraktionsprinzip liegt heute dem deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch zugrunde, während die meisten anderen Zivilrechtsordnungen – einschließlich des österreichischen ABGB – weiter der titulus-modus-Lehre folgen – und sich damit viele Probleme insbesondere des deutschen Kondiktionsrechts ersparen.
Intervise:
Titulus
Modus aquirendi
Traditio ex iusta causa