Proverbia Iuris

Argumentum a fortiori

Argumentum a fortiori – der Schluss vom Stärkeren her – beschreibt einen logischer Analogieschluss (Größenschluss), bei dem eine Behauptung bewiesen werden soll durch eine schon bewiesene stärkere Behauptung.

Das argumentum a fortiori ist ein „Erst-recht-Schluss“: Wenn dies gilt, muss erst …

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Argumentum a minori ad maius

Argumentum a minori ad maius – der Schluss vom Kleineren auf das Größere – beschreibt einen logischen Analogieschluss.

In der juristischen Methodenlehre beschreibt das argumentum a minori ad maius den Schluss vom Kleineren auf das Größere: So lässt sich mit …

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Argumentum ad absurdum

Argumentum ad absurdum – der Schluss aus dem Absurden – beschreibt den Schluss von einem absurden Ergebnis auf die falsche Auslegung. Beim argumentum ad absurdum wird die Auslegung einer Norm also im Hinblick darauf verworfen, dass diese Auslegung (zumindest in …

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Argumentum e contrario

Argumentum e contrario – der Schluss vom Gegenteil aus – beschreibt in der juristischen Methodenlehre den Umkehrschluss.

Hierzu wird bei der Auslegung einer Rechtsnorm aus einer offenbar geplanten Regelungslücke gefolgter, dass der ungeregelte Sachverhalt nicht durch eine Analogie mit der …

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Audiatur et altera pars

Audiatur et altera pars – „Man höre auch die andere Seite“ – beschreibt den ein bereits im dem römischen Recht bekannten Anspruch auf rechtliches Gehör (Parteiengehör). In modernen Rechtsordnungen ist dieser Grundsatz regelmäßig als zentrales Verfahrensgrundrecht ausgestaltet. Audiatur et altera …

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Cessante ratione legis cessat ipsa lex

Cessante ratione legis cessat ipsa lex beschreibt eine gemeinrechtliche Auslegungsregel: Fällt der Sinn eines Gesetzes (für immer) weg, so fällt das Gesetz selbst weg.

Diese Auslegungsregel ist jedoch mißverständlich , das eine Rechtsnorm Rechtsnorm ohne Aufhebung nur wegfallen kann, wenn …

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Contra legem

Contra legem – gegen das Gesetz – bezeichnet eine Rechtsfortbildung oder ein Urteil, dass sich über den ausdrücklichen Wortlaut einer Norm hinwegsetzt.

Contra legem bezeichnet damit eine Rechtsfortbildung, eine Entscheidung oder ein Vorgehen, die mit dem geltenden Gesetz nicht zu …

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De facto

De facto – nach den Tatsachen – kennzeichnet einen Umstand, der weit verbreitet und allgemein anerkannt ist, auch wenn er nicht rechtlich formal – de jure – festgelegt ist.

De iure und de facto bilden dabei ein Begriffspaar:…

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De iure

De iure (oder: de jure) – nach dem Gesetz – bezeichnet den gesetzlichen Soll-Zustand, also den Zustand, der nach dem geltenden Gesetz offiziell (amtlich) bestehen sollte.

Der Begriff de iure bezeichnet damit den begrifflichen Gegensatz zu „de facto„.…

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De lege ferenda

De lege ferenda – nach dem noch zu erlassenden Recht – bezeichnet eine Rechtssituation, die derzeit (noch) nicht gilt, sondern erst unter einem noch zu erlassenden (geplanten oder auch nur erwünschten) Gesetz gelten wird.

Oftmals wird als de lege ferenda …

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Dies a quo

Dies a quo – „Der Tag, von dem“ – bezeichnet den Tag, an dem eine Frist beginnt.

Der dies a quo ist dabei regelmäßig ein Tag, von dem nicht gerechnet wird, denn ist für den Anfang einer Frist ein Ereignis …

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Dies ad quem

Dies ad quem – der Tag, zu dem – oder genauer: dies ad quem computatur – der Tag, zu dem gerechnet wird – bezeichnet den letzten Tag einer Frist, den Tag des Fristablaufs.

Der Tag des Fristendes wird heute nach …

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Eo ipso

Eo ipso – aus sich selbst – beschreibt etwas als automatisch, ohne weiteren Grund eintretend.

Eo ipso wird oftmals verwendet, um eine Eigenschaft ohne weitere Begründung zu postulieren.…

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Ex ante

Ex ante – von vorneherein – bezeichnet eine Perspektive für die Betrachtung eines Sachverhalts: Wird ein Sachverhalt aus der Perspektive betrachtet, bevor er sich ereignet hat, erfolgt dies aus einer ex-ante-Perspektive, danach aus einer ex-post-Perspektive.

Bei einer Betrachtung ex ante …

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Ex nunc

Ex nunc – von nun an – schließt eine Rückwirkung aus: Wirkt ein bestimmtes Ereignis ex nunc, so tritt die Wirkung nur für die Zukunft ein und lässt bereits verwirklichte Sachverhalte unverändert.

Eine Wirkung ex nunc – also von der …

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Ex officio

Ex officio – von Amts wegen – beschreibt, dass eine Behörde oder ein Gericht eine bestimmte Handlung von sich aus , also auch ohne einen Antrag (oder einer anderen verfahrenseinleitenden Maßnahme) eines Betroffenen vornehmen muss.

Im deutschen Rechtswesen gilt grundsätzlich …

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Ex post

Ex post – im nachhinein – bezeichnet eine Perspektive für die Betrachtung eines Sachverhalts: Wird ein Sachverhalt aus der Perspektive betrachtet, nachdem er sich ereignet hat, erfolgt dies aus einer ex-post-Perspektive, davor aus einer ex-ante-Perspektive.

Bei einer Betrachtung ex post …

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Ex tunc

Ex tunc – von damals an – kennzeichnet eine Rückwirkung. Wirkt eine Rechtshandlung ex tunc, so ändert sie die Rechtslage auch für die Vergangenheit.

Wird beispielsweise ein Vertrag wegen Irrtums wirksam angefochten, so wird diese Anfechtung rückwirkend, so dass der …

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Fiat iustitia, et pereat mundus

Fiat iustitia, et pereat mundus – Es geschehe Gerechtigkeit, und ginge die Welt darüber zugrunde – war der Wahlspruch Kaiser Ferdinand I. Der Habsburger Ferdinand I, ein Bruder Karls V. wurde 1531 zum römisch-deutschen König gewäht, von 1558 bis 1564 …

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Genus proximum et differentia specifica

Genus proximum et differentia specifica – durch die nächsthöhere Gattung und spezifische Unterschiede – ist die abgekürzte Form der klassischen, scholastischen Definitionsregel „definitio fiat per genus proximus et differentiam specificam“ – die Definition kann erfolgen durch die Angabe …

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