Proverbia Iuris

Ex post

Ex post – im nachhinein – bezeichnet eine Perspektive für die Betrachtung eines Sachverhalts: Wird ein Sachverhalt aus der Perspektive betrachtet, nachdem er sich ereignet hat, erfolgt dies aus einer ex-post-Perspektive, davor aus einer ex-ante-Perspektive.

Bei einer Betrachtung ex post sind dem Betrachter auch alle später ablaufenden Vorgänge bekannt („Nachher ist man immer schlauer“). Ein typischer Fall hierfür ist die Beurteilung eines Sachverhalts durch den später über diesen Sachverhalt urteilenden Richter.

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Ex ante

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