Ex ante – von vorneherein – bezeichnet eine Perspektive für die Betrachtung eines Sachverhalts: Wird ein Sachverhalt aus der Perspektive betrachtet, bevor er sich ereignet hat, erfolgt dies aus einer ex-ante-Perspektive, danach aus einer ex-post-Perspektive.
Bei einer Betrachtung ex ante entfallen alle später ablaufenden Vorgänge, die zum Betrachtungszeitpunkt noch nicht bekannt sein konnten. Die ex-ante-Perspektive untersucht damit eine Ausgangssituation.
Intervise:
Ex post