Dies a quo – „Der Tag, von dem“ – bezeichnet den Tag, an dem eine Frist beginnt.
Der dies a quo ist dabei regelmäßig ein Tag, von dem nicht gerechnet wird, denn ist für den Anfang einer Frist ein Ereignis oder ein in den Lauf eines Tages fallender Zeitpunkt maßgebend, so wird bei der Berechnung der Frist der Tag nicht mitgerechnet, in welchen das Ereignis oder der Zeitpunkt fällt, § 187 BGB. Der Tag des Fristbeginns wird daher bei der Bestimmung einer Frist nicht mitgerechnet.
Intervise:
Dies ad quem